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A l l g. G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n (AGB)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist die Quad& Roll UG, Wanner Str. 30, 45661 Recklinghausen, vertreten durch die Geschäftsführung. Sämtliche Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Vertragsschluss

Sie können aus unserem Sortiment online Fahrten und Termine auswählen und diese direkt auf unserer Seite Buchen. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ geben Sie einen verbindlichen Antrag zur Reservierung der im Warenkorb befindlichen Fahrten ab. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in Ihren Antrag aufgenommen haben.

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch eine gesonderte Buchungsbestätigung per E-Mail, in welcher die Einzelheiten der Buchung sowie die Auftragsannahme aufgeführt sind oder durch Leistungserbringung annehmen.

 

3. Ausschluss des Widerrufsrechts

Bitte beachten Sie, dass Ihnen ein Widerrufsrecht hinsichtlich Ihrer Vertragserklärung nicht zusteht, da es sich bei dem vorliegenden Vertrag um einen Vertrag im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin oder in einem spezifischen Zeitraum handelt.

 

4. Leistungsgegenstand

Leistungsgegenstand ist ein gemäß der in Deutschland derzeit geltenden Vorschriften zum Mindestversicherungsschutz haftpflichtversichertes Quad/ATV zur Nutzung durch den/die in der Buchungsbestätigung benannten Nutzer zum Zwecke einer Ausfahrt in der Gruppe zum gebuchten Termin im gebuchten Umfang entsprechend der Regeln des abzuschließenden Fahrzeugbenutzungsvertrages, wobei uns die Streckenauswahl und -führung obliegt.

Im Falle der Reservierung reservieren wir Ihnen ein solches Fahrzeug zum gebuchten Zweck und Termin. Sie schulden im Gegenzug die für die Reservierung vereinbarte Vergütung sowie etwaige Umbuchungs- und/oder Stornierungsgebühren und im Falle der Verspätung oder des Nichterscheinens des Teilnehmers den gesamten Fahrpreis.

Bei einem abgeschlossenen Fahrzeugbenutzungsvertrag stellen wir Ihnen ein solches Fahrzeug zum genannten Zweck und Termin zur Verfügung. Sie schulden im Gegenzug die für Ihre Teilnahme vereinbarte Vergütung.

 

5. Umbuchung, Stornierung, Nichtteilnahme, Abbruch, Bergung

Eine Umbuchung auf eine andere freie Fahrt oder einen anderen freien Termin ist bis 5 Tage vor Beginn der gebuchten Fahrt gegen eine Gebühr von zusätzlich € 10,- möglich. Eine Rückerstattung oder Anrechnung eines sich hieraus ggf. ergebenden Differenzbetrages (z.B. bei Umbuchung auf eine kürzere Tour nach Vorauszahlung) erfolgt nicht. Wir behalten uns das Recht vor, die Umbuchung im Einzelfall abzulehnen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stornierung einer Buchung ausgeschlossen ist. In diesem Falle ist der vereinbarte Teilnahmepreis in voller Höhe zur Zahlung fällig, es sei denn Sie weisen nach, dass für die Stornierung keine oder wesentlich niedrigere Kosten angefallen sind und wir hierüber hinausgehende Aufwendungen erspart bzw. die stornierte Leistung ohne zusätzliche Kosten und Aufwendungen anderweitig verwendet haben.

Die Stornierung einer Buchung vor Fahrtantritt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit wir dieser aber im Einzelfall zustimmen, sind 75% des vereinbarten Teilnahmepreises zur Zahlung fällig, es sei denn Sie weisen nach, dass für die Stornierung keine oder wesentlich niedrigere Kosten angefallen sind und wir hierüber hinausgehende Aufwendungen erspart bzw. die stornierte Leistung ohne zusätzliche Kosten und Aufwendungen anderweitig verwendet haben. Bei Verrechnung von Fremdgutscheinen ist derzeit die Erstattung eines sich etwaig hieraus ergebenden Differenzbetrages leider nicht möglich, diesen können Sie für weitere Leistungen einsetzen.

Im Interesse aller Nutzer achten wir auf den pünktlichen Beginn der Einweisung sowie den pünktlichen Beginn der Fahrt. Das um mehr als 10 Minuten verspätete Erscheinen zur Einweisung oder die Nichtanwesenheit bei der Einweisung führen deshalb zu einem Ausschluss von der Fahrt. In diesem Fall ist der vereinbarte Teilnahmepreis in voller Höhe zur Zahlung fällig, es sei denn Sie weisen nach, dass uns hierdurch keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind oder die Leistung ohne zusätzliche Kosten und Aufwendungen anderweitig verwendet wurde.

Sollten Sie die Tour abbrechen oder eine Bergung/Abholung des Fahrzeuges aus anderen durch Sie zu vertretenden Gründen notwendig werden, so erheben wir von Ihnen zusätzlich zum vereinbarten Tourpreis und einer etwaig anfallenden Selbstbeteiligung eine Bergungskostenpauschale iHv. € 120,-, es sei denn Sie weisen nach, dass uns hierdurch keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Uns bleibt unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

6. Preise, Zahlungsmodalitäten, Kaution

Die angegebenen Preise schließen jeweils die geltende gesetzliche Umsatzsteuer mit ein und sind bei Antritt der Fahrt, im Falle des Ausschlusses wegen Verspätung bei Fahrtantritt der anderen Teilnehmer zur Zahlung fällig.

Eine etwaige Umbuchungs- bzw. Stornierungsgebühr gemäß vorstehender Regelung Ziffer 5 ist mit Abschluss des Umbuchungs- bzw. Stornierungsvorgangs zur Zahlung fällig.

Eine im Rahmen der Reservierung ggf. gezahlte Reservierungsgebühr und etwaige Anzahlungen werden in voller Höhe auf den Teilnahmepreis angerechnet.

Ihre Zahlung kann per Lastschrift, Kreditkarte, auf Rechnung oder durch Barzahlung vorgenommen werden. Die gewählte Zahlungsart können Sie jederzeit ändern.

Eine Anrechnung von Gutscheinen auf den Zahlbetrag ist nur bei Vorlage des Gutscheins im Original spätestens bei Fahrtantritt möglich. Die Erstattung eines über den Preis der gebuchten Fahrt hinausgehenden Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen, dieser kann für weitere Leistungen eingesetzt werden. Gutscheine, auf denen eine konkrete Fahrt benannt ist, sind nur für diese konkrete Fahrt einsetzbar.

Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so besteht bereits durch Versäumung des Termins Verzug. Im Verzugsfalle haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins bleibt unberührt.

 

Die Übernahme des Fahrzeuges durch den Nutzer kann nur gegen Zahlung einer Barkaution iHv. € 100,- erfolgen. Wir sind nicht verpflichtet, die Sicherheit von unserem Vermögen getrennt anzulegen, eine Verzinsung erfolgt nicht. Die Kaution dient der Besicherung und Befriedigung unserer etwaigen Vertragsstrafen- und Schadensersatzansprüche, im Falle der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erhalten Sie diese bei Rückgabe des Fahrzeuges erstattet.

 

7. Sicherheitshinweise, Ausschluss des Nutzers

Die Nutzung des Fahrzeuges darf nicht zur Veranstaltung eines Wettbewerbs oder dem Erzielen höherer Geschwindigkeiten erfolgen. Unseren Anweisungen ist sowohl vor als auch während der Fahrt uneingeschränkt Folge zu leisten. Jegliches unverhältnismäßige oder gefährliche Verhalten ist zu unterlassen. Jegliche Gefährdung Anderer und der eigenen Person ist zu vermeiden. Während der Tour gilt ein absolutes Überholverbot. Es ist ausschließlich in der von uns angewiesenen Formation zu fahren. Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 20 Metern zum Vorausfahrenden einzuhalten. Es ist nur in der von uns vorgegebenen Spur zu fahren. Hindernisse sind zu umfahren, Pfützen oder andere Untiefen nach Möglichkeit ebenfalls zu umfahren bzw. höchstens mit Schrittgeschwindigkeit zu durchfahren. Notfalls ist stehen zu bleiben. Straßenverkehrsrechtliche Vorgaben sind eigenverantwortlich zu beachten.

Bei Missachtung dieser Regelungen kann der Nutzer von der Fahrt ausgeschlossen werden, ohne dass Rückzahlungsansprüche bestehen.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Nutzer diese Sicherheitsanweisungen zur Kenntnis zu geben.

 

8. Leistungshindernisse, Verzögerung

Bei nach Vertragsschluss auftretenden Leistungshindernissen bzw. -verzögerungen behalten wir uns das Recht vor, die Fahrt umzubuchen. Soweit Ihnen dies nicht zumutbar ist oder wir von unserem Umbuchungsrecht keinen Gebrauch machen, steht Ihnen und uns das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen. Dies gilt bei Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen, Ausfall von für die Streckenführung verantwortlichen Mitarbeitern, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 5 Fahrzeugen, ungeeigneten und eine Fahrt aus Sicherheitsgründen nicht mehr zulassenden Wetter- und Bodenverhältnissen (z.B. starkem oder lang anhaltendem Regen, Schneefall oder Glatteis) und bei sonstigen unvorhergesehenen wichtigen Gründen, wenn diese unvorhersehbar und nicht jeweils durch unser schuldhaftes Verhalten verursacht worden sind.

Wir werden den Kunden und/oder den Nutzer hierüber unverzüglich informieren, Sie stellen sicher, dass Sie und der Nutzer vor Beginn der gebuchten Fahrt telefonisch oder per E-Mail erreichbar sind. Eventuell bereits geleistete Zahlungen (Reservierungsgebühr, Anzahlungen etc.) werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.

 

9. Haftung von Quad & Roll UG (Haftungsbeschränkt)

Der Haftungstatbestand für Schadens- und Aufwendungsersatz folgt aus den gesetzlichen Regelungen. Allerdings haften wir bei jeder Art von Pflichtverletzung (vorvertraglich, vertraglich und außervertraglich) auf Schadens- und Aufwendungsersatz nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, die bzw. der uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zur Last fällt.

Davon abweichend haben wir bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), jede Form der Fahrlässigkeit und des Vorsatzes zu vertreten.

In letzterem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Eine etwaige Haftung wegen Arglist, aus einer übernommenen Garantie und/oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10. Hinweise zur Datenverarbeitung

Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden und beachten dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.

Ohne Einwilligung des Kunden werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir GmbH Daten des Kunden nicht für Zwecke der Fremdwerbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf unserer Website jederzeit aufrufbar ist.

11.Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen uns und Ihnen  findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Sofern es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns unser Sitz an der Zeche Ewald in Herten.

 

12. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Die telekommunikative Übermittlung ist in diesem Falle ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Gewollten am Nächsten kommt.

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